Ernährungstherapie
Die Ernährungstherapie (nach §43 SGB V)
Eine Ernährungstherapie richtet sich an Personen, die ihre Ernährung aufgrund von einer Krankheit umstellen müssen. Das Ziel hierbei ist eine Verbesserung des Gesundheitszustandes, sowie das Vermeiden von Folgeerkrankungen. Gezielte Ernährungstherapie wird vom Arzt verordnet und kann bezuschusst werden. Eine ärztliche Bescheinigung (Rezept) ist vom behandelnden Arzt nötig.
Hinweis: Ich verfüge über keine kassenärztliche Zulassung.
Bitte nutzen Sie für eine Terminabsprache zum kostenlosen Kennenlerngespräch mein Kontaktformular.